Lohnt sich ein Gemeinschaftskonto für Paare?

Viele Paare stellen sich die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre ein Partnerkonto zu eröffnen. Bevor man diesen Schritt geht, sollte man allerdings einige Punkte beachten. Ein Gemeinschafs- oder Partnerkonto zu eröffnen macht für Paare in der Regel erst Sinn, wenn das Paar gemeinsam einen Haushalt führt.
Sie können alle Verpflichtungen, den Haushalt betreffend, z.B: Miete, Internet-und Telefonrechnung, über dieses Konto laufen lassen.
Dann sprechen wir von einem Gemeinschafts- oder Haushaltskonto.

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Zwei Arten von Gemeinschaftskonten: UND bzw. ODER-Konto

Hier können wir grundlegend zwei Möglichkeiten für ein gemeinsames Konto unterscheiden: das Und- sowie das Oder-Konto.

UND-Konto

Wer sich für ein Und- Konto entscheidet, kann nur dann Banktransaktionen tätigen, wenn alle zur Verfügung berechtigten zustimmen.
Bei der zweiten Variante, dem Oder- Konto, kann jeder Kontoinhaber frei über das Konto verfügen.
Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen, sodass für eine Kündigung des Kontos oder das erteilen einer Vollmacht, die Zustimmung aller Kontoinhaber benötigt wird.

ODER-Konto

Das Oder- Konto auch sich im Alltag als das praktischere von beiden herausstellen. Ist einer der beiden Partner verhindert, gibt es keine Probleme beim Geld abheben oder tätigen von Überweisungen.
Das Und- Konto ist zwar nicht so flexibel wie das Oder- Konto, kann jedoch mit einer gewissen Sicherheit für beide Kontoinhaber aufwarten, da Forderungen von Gläubigern, nicht gegen das Vermögen des Partners des Schuldners geltend gemacht werden können. Eine Übersicht mit Gemeinschaftskonten dieser Art gibt es auf Vergleichsportalen wie z.B. Gemeinschaftskonto24.net. Hier werden alle wichtigen Konditionen unter die Lupe genommen. So findet man für sich und sein Partner das passende Haushaltskonto.

Welche Risiken gibt es bei einem gemeinsamen Girokonto?

Weiterhin zu beachten ist die Gefahr einer Pfändung und Mithaftung.
Hier kann der Vorteil, der Flexibilität des Oder- Kontos, auch schnell zum Nachteil werden. Da beide Partner vollen Zugriff auf das Konto haben, können Forderungen gegen einen der Partner, auch vom Gläubiger, durch Pfändung des gemeinsamen Kontos geltend gemacht werden.
Bei einem Und-Konto gestaltet es sich so, dass wenn einer der beiden Kontoinhaber keine Verfügung mehr über das Konto hat, der Zugriff auf das Gemeinschaftskonto entfällt, da für Transaktionen die Zustimmung aller Kontoinhaber gegeben werden muss.

Achtung: Schenkungssteuer kann fällig werden

Bei höheren Einzahlungen auf das Gemeinschaftskonto sei zu beachten, dass hier eine Schenkungssteuer fällig werden kann, da davon ausgegangen wird das alle Kontoinhaber gleichberechtigten Zugriff auf ihr gemeinsames Konto haben.
Es sollten dementsprechend also dringend die Freibeträge, welche keinen steuerlichen Belastungen unterliegen, beachtet werden. Bei Ehepartnern liegt dieser Betrag bei 500.000€ für jeden Partner, alle zehn Jahre.
Für nicht verheiratete Partner liegt der Betrag bei 20.000€.

Mein Tipp: Gemeinschaftskonto als primäres Haushaltskonto nutzen

Viele Paare nutzen Ihr Gemeinschaftskonto als Haushaltskonto und haben noch dazu ein privates Gehaltskonto. Ein ganz klarer Vorteil ist natürlich der sehr gute Überblick, über alle, den Haushalt betreffenden Ausgaben. Dadurch können Paare sicherstellen, dass die Frage: „Wer bezahlt denn nun die Rechnung?“, überflüssig bleibt und die Beziehung nicht belastet. Ein weiterer Vorteil ist, dass ein gemeinsames Konto auch von mehr als zwei Personen geführt werden kann. Dementsprechend eignet sich ein Gemeinschaftskonto nicht nur für Paare und Ehepartner, sondern auch für Wohn- und Zweckgemeinschaften.

Als Nachteil wäre zu nennen, dass beide Partner eine gewisse Sicherheitseinbuße in Kauf nehmen müssen, da bei Pfändung oder Überziehung des Kontos, beide Partner gleichermaßen haften.

Grundlegend können wir also sagen, dass ein gemeinsames Konto für verschiedene Formen der Partnerschaft sinnvoll ist, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt- und etwaige Risiken abgewogen sind.
Letztendes muss natürlich jeder für sich entscheiden, ob das eröffnen eines gemeinsamen Kontos für ihn Sinn macht.

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